INFOS FÜR UNSERE JUNGEN GÄSTE: Es gilt das Jugendschutzgesetz! Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen, länger als 24 Uhr, auf dem Festgelände aufhalten. Das Formular findest du hier. Die Anträge zur Übertragung der Aufsichtspflicht müssen in zweifacher Ausführung ausgefüllt werden und immer bei sich geführt werden (auch die Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten). Alle Informationen stehen im Formular! Du erhältst nur mit deiner Aufsichtsperson zusammen dein Einlassbändchen. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festgelännde nicht betreten. Es gibt keine Ausnahmen.
Bitte beachte, dass wir keine eigenen "Partyzettel" akzeptieren, sondern lediglich unsere eigene Vorlage! Jegliche andere Form wird am Eingang abgelehnt. Bitte beachte auch die Hinweise auf dem Partyzettel hinsichtlich Datenschutz, Ausweiskopien und Richtlinien.